Zwischenbericht des Sprechers des Aktionsbündnisses zu den direkten Verhandlungen mit Google in Mountain View
Meinen derzeitigen Aufenthalt in Santa Barbara, Kalifornien, nutzend habe ich mich mit Google Inc. in Mountain View verabredet, um mit den für Google Book Search (GBS) verantwortlichen Personen, Dan Clancy und Adam Smith, direkt ins Gespräch zu kommen. Ziel dabei sollte es sein auszuloten, wie das Interesse der Wissenschaft an umfassender freier Sichtbarkeit und Nutzbarkeit der publizieren Werke weiterhin in Google Book Search garantiert werden kann. Dan Clancy musste in letzter Minute absagen, da er wegen Gespräche mit Kongressabgeordneten in Washington festgehalten wurde. Adam Smith ist aber von Anfang beim GBS-Projekt da, so dass er die Positionen von Google vertreten konnte.
Was ist nun nach dem ersten Gespräch mit Google in Mountain View zu erwarten? Zuerst einmal, dass das Vergleichsverfahren (das Settlement) für die weitere Entwicklung der Google-Dienste kaum eine zentrale Rolle zu spielen scheint. Die radikale Opposition zum Settlement läuft entsprechend Gefahr, die weiteren Entwicklungspotenziale aus dem Auge zu verlieren. Wird das Settlement abgelehnt, wird Google seine jetzige Geschäftspolitik fortsetzen, und dann müssen eventuell tatsächlich Gerichte entscheiden – was durch das Settlement vermieden werden sollte -, ob dieses Verhalten Googles rechtskonform ist oder nicht.
Als Sprecher des Aktionsbündnisses stellte ich zu Beginn des Gesprächs dessen Positionen dar: Google Book Search kommt im Prinzip den Interessen von Bildung und Wissenschaft entgegen. Aber: Die von den Autoren für GBS freigestellten Werke dürfen nicht durch eine kommerzielle Vermarktung (pay-per-view-Dienste) der freien Verfügbarkeit entzogen werden. D.h. auch gegen pay-per-view-Dienste bestünden keine Einwände, wenn parallel die freie Verfügbarkeit garantiert bliebe (es sei denn, ein Rechteinhaber schlösse letztere von sich aus aus – welcher wissenchaftlicher Autor würde das aber tun?). Gegen eine kommerzielle Verwertung über Werbeeinnahmen gibt es keine Einwände. Durch die Digitalisierung und Anzeige in GBS dürfen keine exklusiven Rechte in dem Sinne entstehen, dass eine weitere öffentliche Zugänglichmachung der ursprünglichen Werke (in digitaler Form) ausgeschlossen wäre. Bei einem beschlossenen Vergleich dürfen die dann von Google erworbenen partiellen Monopol-Rechte nicht zu einer für Bibliotheken nicht akzeptablen Preispolitik führen. Ebenso müsse auch für wissenschaftliche Umgebungen die Privatheit bei der Nutzung von Google Book Search garantiert sein.
Google selber signalisierte von Anfang an, dass es ohne Einschränkung das Open-Access-Prinzip bejaht - obgleich nicht so ganz klar wurde, ob Google mit Open Access nicht in erster Linie die freie (gebührenfreie) Nutzung versteht, wie es ja bislang bei allen Google-Diensten der Fall ist (Freeconomics-Modell). Aber immerhin – auch das ist ja ein Schritt in Richtung Open Access.
Google will sich verpflichten, die so bereitgestellten Werke aus der Wissenschaft weltweit nach OA- bzw. CC-Prinzipien freizustellen, wenn das die entsprechenden Rechteinhaber so wünschen. Bislang ist ja bei einer Einigung beim Settlement vorgesehen, die dann anzuzeigenden Werke offiziell nur in den USA zugänglich zu machen. Für beide Parteien – Google und Wissenschaft – wäre diese dann erlaubte weltweite Sichtbarkeit in hohem Maße für jedermann auch in Deutschland erwünscht.
Google bestätigte allerdings auch die Absicht, in Zukunft – und in Abweichung von dem bisherigen Geschäftsmodell - mit den digitalisierten Werken kommerzielle (pay-per-view-)Dienste aufzubauen. In erster Linie zielt das aber auf das Google-Verlags-Programm ab, bei dem inzwischen weltweit ca. 30.000 Verlage mit Google Verträge für die Nutzung und mit Aussicht auf Gewinnbeteiligung abgeschlossen haben. Prinzipiell sind von den zukünftigen kommerziellen Diensten aber natürlich auch die vergriffenen und verwaisten Werke betroffen, auf die in erster Linie das auch im Vergleichsverfahren strittige Bibliotheksprogramm abzielt.
Aber Google erwartet offenbar nicht, dass mit diesen, in der Regel älteren Werken größere Einnahmen erzielt werden können. Google wies darauf hin, dass auch jetzt schon über 2 Millionen (gemeinfreie) Bücher von GBS vollständig frei nutzbar sind, ohne dass Google damit außerhalb von Werbung Einnahmen generiert. Daher wird Google auch kein Problem darin sehen, wissenschaftliche Werke frei zu stellen, wenn von Seiten der Rechteinhaber die freie Anzeige ihrer Werke erwünscht ist.
Google macht dabei auch deutlich, dass es sich nicht in die Klärung der Rechte einmischen will. Wenn im Zweifelsfall zwischen den beiden möglichen Rechteinhabern (Autoren bzw. Verlage) keine Einigung über die Rechte zustande kommt, wird Google entweder nicht digitalisieren oder, wenn schon geschehen, dem Einspruch auch nur eines Rechteinhabers und der Aufforderung, die Digitisate aus GBS zurückzuziehen, stattgeben.
Dass die kommerzielle Nutzung insgesamt nicht mit dem freien Zugriff unverträglich sein muss, zeigt sich u.a. daran, dass Google angekündigt hat, Autoren bei pay-per-view-Diensten zu erlauben, die Gebühr für die Anzeige auf Null zu setzen und die Nutzung nach Creative-Commons-Prinzipien zu erlauben. Auf diese Initiative könnte man in einer später formaleren Vereinbarung aufbauen.
Auch die in der deutschen Fachöffentlichkeit verschiedentlich kritisierten Qualitätsdefizite bei der von Google vorgenommenen Digitalisierung wurden angesprochen. Es wurde von beiden Seiten als in hohem Maße wünschenswert bezeichnet, dass die Digitisate nicht bloß in grafischer Form angezeigt würden, sondern in voll elektronischer Form. Ebenso wurde angeregt, für die anzuzeigenden Werke eine formal/bibliographisch umfassend korrekte und semantisch reichhaltigere Metainformation als bisher zu entwickeln. Hier sind erweiterte Kooperationen mit den Bibliotheken und der Informationswissenschaft erwünscht.
Es gilt noch vieles zu klären, z.B. wie mit den sogenannten „inserts“ umzugehen, also Abschnitten, Artikeln, Kapiteln in umfassenderen Werken wie Sammelbänden oder Konferenzbänden. Aber vor allem muss die Frage des Umgangs mit verwaisten Werken geklärt werden, also von Werken, die zeitlich noch urheberrechtlich geschützt sind, für die aber die Rechteinhaber bislang nicht ausgemacht werden können. Leider gibt es dafür auch von Seiten der Gesetzgeber keine eindeutig klärenden Vorgaben. Noch im Juli diesen Jahres wurde von Vivian Reding zu Recht auf diesen Missstand hingewiesen: „if we do not reform our European copyright rules on orphan works and libraries swiftly, digitisation and the development of attractive content offers will not take place in Europe, but on the other side of the Atlantic . Only a modern set of consumer-friendly rules will enable Europe's content to play a strong part in the digitisation efforts that has already started all around the globe.”[1]
Von Seiten des Aktionsbündnisses wurde deutlich gemacht, dass verwaiste Werke gerade nicht als „vogelfrei“ angesehen werden dürfen, die sich jeder auch in kommerzieller Absicht aneignen kann (so wie z.B. Grund-/Quellwasser oder die Luft häufig so angesehen wurden und daher, ohne große Entschädigung der Öffentlichkeit, mit großem Gewinn vermarktet bzw. genutzt werden konnten). Verwaiste Werke sind daher als Teile der Gemeingüter (Commons) anzusehen. Keinesfalls sollen über die Digitisate der verwaisten Werke keine neuen exklusiven, sondern höchstens einfache Nutzungsrechte beansprucht werden können.
Es geht weiter
Es handelte sich bei diesem ersten Treffen in Mountain View erst um ein Sondierungsgespräch. Die Gespräche werden demnächst fortgesetzt, dann vermutlich in einer elektronischen Konferenzumgebung. Das Aktionsbündnis wird sich aber zunächst mit den das Bündnis tragenden Organisationen verständigen, wie eine Einigung mit Google im Detail aussehen soll und wie diese vertragsmäßig verbindlich abgesichert werden kann. Das Aktionsbündnis hält dies für eine vernünftigerePolitik als eine schiere Ablehnungsstrategie. Wie immer auch das New Yorker Gericht in Sachen Settlement entscheiden wird, die Anzeige des weltweiten Wissens in digitaler Form durch Google wäre damit nicht vom Tisch. Es bleibt genug zu verhandeln.
[1] Viviane Reding: The Ludwig Erhard Lecture 2009 Lisbon Council, Brussels, 9 July 2009 - http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/09/336
- Weblog von rkuhlen
- Anmelden um Kommentare zu schreiben
IUWIS Infrastruktur Urheberrecht für Wissenschaft und Bildung
IUWIS bietet Information und Diskussion zum Urheberrecht in Wissenschaft und Bildung.
mehr
