Vorschau: Urheberrecht beim BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für die nächsten Monate seine Verhandlungs- und Verkündigungstermine mitgeteilt (Pressemitteilung vom 05.02.2010). Für Wissenschaft und Bildung sind folgende zwei Verfahren des Urheberrechts-Senats von besonderer Bedeutung:
Miniaturansichten der Google Bildersuche rechtmäßig?
Am 29.04.2010 wird der BGH zur Google Bildersuche ein Urteil fällen (Az. I ZR 69/08). Durch die von Google verwendeten sog. Thumbnails (Miniaturansichten) sieht sich eine bildende Künstlerin in ihren Urheberrechten verletzt. Das Oberlandesgericht in Jena hatte in der Berufungsinstanz entschieden, dass durch die Vorschaubilder zwar die Rechte der Urheberin verletzt seien. Jedoch erkannten die Berufungsrichter einen Verstoß gegen Treu und Glauben und ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der klagenden Urheberin: Diese handle widersprüchlich, wenn sie einerseits ihre Seite für Suchmaschinen optimiere, andererseits aber gegen die Verwendung ihrer Bilder als Thumbnails in Suchmaschinen vorgehe.
Weiterlizenzierung von Abstracts rechtmäßig?
Am 15.07.2010 wird der BGH über eine Klage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Az. I ZR 12/08) verhandeln. Beklagte ist die Betreiberin der Internetseite „www.perlentaucher.de”, die Zusammenfassungen von Feuilletonartikeln (sog. Abstracts), vor allem Buchbesprechungen verschiedener Zeitungen, anbietet. Die Klägerin wendet sich gegen die kommerzielle Weiterlizenzierung der Buchkritiken an die Internet-Buchhändler amazon.de und buecher.de. Die Vorinstanzen haben die auf das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht gestützte Klage abgewiesen. An diesen Verhandlungstermin angeschlossen hat der BGH ein weiteres, ähnlich gelagertes Verfahren gegen die Internetseite www.perlentaucher.de, angestrengt von der „Süddeutschen Zeitung“ sowie einem Dokumentations- und Informationszentrum (Az. I ZR 13/08).
Die anberaumten BGH-Verfahren im Medienrecht sind beim juristischen Weblog Telemedicus zusammengefasst.
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