„Urheberrecht vs. Wissenschafts- und Informationsfreiheit“ – Nachlese zur Urheberrechtstagung in Göttingen (von Thomas Hartmann)
Von den Hochschulen und Forschungseinrichtungen, aus Bibliotheken und Verlagshäusern sowie von Verbänden und aus der Anwaltschaft kamen am 3. November 2009 rund 120 Teilnehmer zur 3. Urheberrechtstagung in die Göttinger Paulinerkirche. Die meisten der insgesamt 13 Fachreferate – nebst abschließender Podiumsdiskussion zum Google Book Settlement – widmeten sich vorwiegend Grundsatzthemen. Die Frage, wie es um die Informationsversorgung und die Wissenschaftsfreiheit bestellt ist, führte freilich immer wieder zur Erörterung wichtiger konkreter Rechtsfragen. Weiterhin erhielten die Besucher einen Eindruck davon, welche Entwicklungen im deutschen und europäischen Recht absehbar zu erwarten sind.
Einem maßgeblichen Grundgedanken der Tagung nahm sich gleich zu Beginn Eric Steinhauer (Universitätsbibliothek Magdeburg) an. Er beleuchtete Reichweite und Wechselwirkungen der Wissenschaftsfreiheit im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 2.Fall GG – urheberrechtlich, aber auch im Lichte von Dienst- und Hochschulrecht. Während unstrittig Publikationsinhalt und die Entscheidung zur Veröffentlichung auch hochschulrechtlich nicht eingeschränkt werden dürfen, wurde folgender rote Faden für den weiteren Tagungsverlauf vorgegeben: Wie viel Öffentlichkeit soll eine (oftmals steuerfinanzierte) Wissenschaftspublikation haben? Für den einzelnen Wissenschaftler ist nach Auffassung Steinhauers „der Reputationsgewinn wichtigste Motivation, sich dem mühsamen Publikationsprozess anzunehmen.“ Vor diesem Hintergrund diskutierte Eric Steinhauer Wege zur Förderung von Open-Access-Publikationen. Zur Stärkung der Publikationsfreiheit beitragen könne insoweit ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht, das sich bislang im deutschen Urheberrecht (zuletzt sog. „Zweiter Korb“) nicht durchsetzen konnte. Verfassungsrechtlich „nicht unbedenklich“ sei die Möglichkeit, wissenschaftliche Publikationen urheberrechtlich als Dienstwerke einzuordnen, auch wenn der deutsche Gesetzgeber vor noch nicht langer Zeit dahingehend das Patentrecht verändert hat. Schließlich verwies Steinhauer auf „die deutlich formulierte Erwartung“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), entsprechend geförderte Forschungsergebnisse auch nach Open Access-Prinzipien bereitzustellen. Dies ist nach Meinung Steinhauers nicht zu beanstanden, denn „wie angemessen publiziert wird, das darf die wissenschaftliche Gemeinschaft selbst bestimmen“. Das Fazit Steinhauers dazu: Es sei „nicht die Verfassung, die vorgibt, wie richtig publiziert wird, sondern die Träger der Wissenschaftsfreiheit selbst in Rede und Gegenrede.“
Das Informationssystem „KB:Law© (Knowledge Base Copyright Law)“ stellte Andreas Wiebe (Universität Göttingen) vor. Verschiedenen Zielgruppen erhalten in einer umfangreichen FAQ-Datenbank mehrsprachig konkrete Laien- und Expertenantworten auf urheberrechtliche Fragestellungen. Neben der deutschen und österreichischen Rechtslage und zugehörigen Materialien stehen oftmals auch amerikanische, angelsächsische und spanische Auskünfte zum kostenfreien Abruf bereit. Vor allem in der anschließenden Diskussion wurde unter anderem erörtert, wie das Angebot nachhaltig ausgebaut, nichtkommerziell und aktuell gehalten werden kann. Dazu sollten nach Angaben von Andreas Wiebe und Walter Blocher (Universität Kassel) verstärkt auch Kooperationspartner angesprochen und eingebunden werden. Ein auf der Diskussion mehrfach angesprochener Ansatz für eine kollaborative Erstellung und fortlaufende Aufbereitung von Urheberrechtsinformationen (ähnlich zum Beispiel Wikipedia, so der Vorschlag eines Teilnehmers) steht auch im Mittelpunkt des seit Mai 2009 von der DFG geförderten Projekts IUWIS.
Weltweiten Zugang zu Wissen versteht Alexander Peukert (Goethe-Universität Frankfurt a.M.) als Chance. In seinen Ausführungen wurde allerdings deutlich, wie die Globalität des Internets nationale Rechtsordnungen vor große Herausforderungen stellt. Als favorisierten Ausweg aus der fragmentierten und insgesamt komplexen internationalen Rechtslage stellte Peukert konkludente Einwilligungen vor, die bei einer vorbehaltlosen Internet-Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke angenommen werden könnten. Neben der Frage, wie Disclaimer auf Homepages wirken, hinterfragte die anschließende Diskussion die nicht erlaubte „direkte kommerzielle Nutzung“ sowie nähere Kriterien, wann überhaupt von einer stillschweigenden Einwilligung ausgegangen werden könnte. Mit Spannung wird vor diesem Hintergrund auch eine höchstgerichtliche Entscheidung erwartet: Noch im Dezember könnte sich der Bundesgerichtshof dazu äußern, ob sich Betreiber von Bilder-Suchmaschinen bei der Verwendung von Miniaturansichten (sog. „Thumbnails“) auf konkludente Einwilligungen berufen dürfen (Az. I ZA 3/08, zuvor OLG Jena v. 27.2.2008, Az. 2U 319/07).
Einen aufschlussreichen Einblick in das gesetzgeberische Wirken ermöglichte Ole Jani (Rechtsanwalt und parlamentarischer Berater). Nach seinem Befund habe sich das Urheberrecht „von der Nische zu einem Teil der Gesellschaftspolitik entwickelt“. Doch trotz des Bedeutungszuwachses sei „die politische Rendite im Bundestag“ für Urheberrechtsreformen gering. Jani demonstrierte sodann die massiven Interessenunterschiede von Wissenschaftlern, Verwertungsgesellschaften, Verlagen und Bibliotheken anhand der (wie sich auch in der Diskussion zeigte) hochumstrittenen Spezialbestimmung für elektronische Leseplätze in Bibliotheken, einer der für Wissenschaft und Bildung besonders relevanten Schrankenbestimmungen. Zur weiteren Klärung der diesbezüglichen Rechtslage beitragen könnte ein Musterprozess gegen die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt; das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. (Az. 11 U 40/09, zuvor LG Frankfurt v. 13.5.2009, Az. 2-06 O 172-09) soll voraussichtlich am 10. November verkündet werden.
Eine „Blütenlese“ durch ein europäisches Anhörungsverfahren lieferte Arne Upmeier (Deutscher Bibliotheksverband). 371 Verbände, Verlage und Institutionen aus ganz Europa haben sich Upmeier zufolge zum Grünbuch „Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“ der Europäischen Kommission (COM2008 466/03) geäußert. Die Bandbreite der Stellungnahmen reiche, so Upmeier, von der Abschaffung des Urheberrechts bis hin zur Forderung, den gesetzlichen Status quo zu erhalten. Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen ebenso wie etwa auch das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft forderten eine „Auskoppelung“ des Rechtsrahmens für Wissenschaft und Bildung, was nach Auffassung Upmeiers „einen revolutionären Umbruch bedeuten“ würde. Abschließend zitierte Upmeier aus der Mitteilung „Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“ der Europäischen Kommission vom 19. Oktober 2009 (COM2009 532, S. 8), die darin – für Upmeier „in dieser Klarheit neu“ – feststellte: „ Um nutzlose Doppelarbeit in der Forschung zu vermeiden, sollten die veröffentlichten Ergebnisse sämtlicher mit öffentlichen Mitteln geförderter Forschungsarbeiten für alle Wissenschaftler und sogar für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich sein, denn alle Forschung baut auf der vorangegangenen Forschung auf. Lösungen hierfür bieten „Open-Access“-Veröffentlichungen (Veröffentlichungen für den offenen Zugang) und offene Datensammlungen für veröffentlichte Artikel.“
Während Till Kreutzer, Gründungsmitglied des urheberrechtlichen Internetportals für Verbraucher und Kreative „irights.info“, zur Zukunft des deutschen Urheberrechts und Regelungsalternativen referierte, kritisierte Christian Sprang (Börsenverein des deutschen Buchhandels) das von „irights.info“ herausgegebene Buch „Urheberrecht im Alltag“ als „stark tendenziös“. Auch im Hinblick auf vorwurfsvolle Einlassungen von Seiten des Deutschen Bibliotheksverbandes unterstrich Sprang, dass Verleger und Börsenverein Open Access und Open Archive liberal und offen gegenüber stünden. Sprang beschrieb sodann vier populäre Mythen des Bildungsurheberrechts. Zu einer weit verbreiteten Legende, so ein Teil von Sprangs Fazit, trage auch der Titel der Tagung „Urheberrecht vs. Wissenschaftsfreiheit“ bei, der ihm zufolge eigentlich „Wissenschaftsfreiheit dank Urheberrecht“ lauten müsse. Nach dem meinungsstarken Vortrag bedauerten es etliche Zuhörer, dass sich die anschließende Diskussion aus Zeitgründen in zwei Fragen erschöpfen musste.
Mehrere Referate widmeten sich zudem ergänzenden wettbewerbs- und leistungsschutzrechtlichen Aspekten. Nach Hinführung von Karl-Nikolaus Peifer (Universität Köln) diskutierten schließlich das Google Book Settlement auf dem Podium: Axel Halle (Universitätsbibliothek Kassel und Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft), Ole Jani, Erika Mann (SPD), Roland Reuß (Universität Heidelberg) und Robert Staats (VG Wort).
Thomas Hartmann, 04.11.2009
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