05.09.2010 - 20:10
Thomas Hartmann
Aufhören lässt das Landgericht Hamburg in den letzten Tagen: Zuerst deutete es am 27.08.2010 an, dass Verwertungsgesellschaften einen weitreichenden urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen YouTube geltend machen könnten (mehr dazu bei iuwis). Eine Woche später verurteilte das Landgericht Hamburg YouTube nun sogar zu Schadensersatz.
Teilweise Erfolg mit seiner Klage hatte am 03.09.2010 der Produzent der englischen Sängerin Sarah Brightman, Frank Peterson. YouTube muss Schadensersatz leisten für drei Videoaufnahmen mit Titeln von Brightman.
04.09.2010 - 12:43
Thomas Hartmann
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„In der Forschung wird der Bereich Wissenschaft derzeit besonders diskutiert“, sagt der Internetrechtler Thomas Hoeren und fügt an: „In eine Unibibliothek darf ja noch nicht einmal ein USB-Stick mitgenommen werden, weil die Regelungen des Urheberrechts dem entgegenstehen. Da könnte eine Wissenschaftsflatrate helfen, wie es sie bereits in den Niederlanden gibt.
28.08.2010 - 15:58
Thomas Hartmann
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Das Landgericht Hamburg wies am 27.08.2010 einen Eilantrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften gegen YouTube mangels Eilbedürftigkeit zurück (Aktenzeichen 310 O 197/10). Seit April 2009 besteht keine Nutzungsvereinbarung mehr über urheberrechtlich geschütztes Musikrepertoire zwischen den Verwertungsgesellschaften und YouTube.
26.08.2010 - 14:31
iuwis-Redaktion
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Dieser Tage erschien eine sehr empfehlenswerte Publikation Eric W. Steinhauers, in der er sich mit dem "Recht auf Sichtbarkeit" in der Wissenschaft beschäftigt, d.h. also mit der Beziehung zwischen Open Access und dem Gut der Wissenschaftsfreiheit:
Eric W. Steinhauer (2010): Das Recht auf Sichtbarkeit. Überlegungen zu Open Access und Wissenschaftsfreiheit. Münster: Verlagshaus Monsenstein und Vannerda. ISBN: 978-3-86991-140-3. Erhältlich beim MV-Buchshop bzw.
15.07.2010 - 17:10
Thomas Hartmann
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Eine Verhandlung heute vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zeigt: Werden vor allem die Zitierregeln eingehalten, dann sind Inhaltswiedergaben wissenschaftlicher Texte (so genannte Abstracts) urheberrechtlich zulässig.
Der Erste Zivilsenat des BGH verhandelte heute einen langjährigen Rechtsstreit zwischen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) sowie dem Online-Kulturnachrichtendienst Perlentaucher (Aktenzeichen I ZR 12/08 und I ZR 13/08, siehe eigene Vorschau, BGH-Terminübersicht und Darstellung des beklagten Perlentaucher).
13.07.2010 - 19:26
iuwis-Redaktion
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In der zweiten der im Rahmen der Anhörungen zum Dritten Korb angesetzten Veranstaltung der Bundesregierung stand neben der Kabelweitersendung und dem sog. Kneipenrecht mit Open Access ein für die Wissenschaft zentrales Thema des Dritten Korbes auf der Tagesordnung. Damit entsprach diese Anhörung als erste der ursprünglichen Intention des Dritten Korbes, ein Korb für Wissenschafts- und Bildungsinteressen zu werden.
Entsprechend groß war das Interesse der Vertreter aus dem Bereich Bildung und Wissenschaft.
21.06.2010 - 16:26
Thomas Hartmann
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Die Auswirkungen des Urteils zur Google Bildersuche, das Bullinger und Garbers-von Boehm in der Ausgabe der GRUR-Prax von heute als "eines der wichtigsten urheberrechtlichen Urteile der vergangenen Jahre" bezeichnen, erörterte am 14.06.2010 der Fachausschuss „Internet & eCommerce“ der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V.
15.06.2010 - 22:42
Valie Djordjevic
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Die Rede der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Urheberrecht am 14. Juni 2010 wurde von vielen Netizens gespannt erwartet. Sie läutet den Beginn der Arbeiten am Dritten Korb ein, der die Reform des Urheberrechts für die Informationsgesellschaft fortsetzen soll. Die Rede nachlesen kann man direkt beim BMJ oder die Videoaufzeichnung bei Carta.info anschauen.
Einen Tag darauf trudeln langsam die ersten Reaktionen und Kommentare ein. Ein großer Teil ist enttäuscht, obwohl es auch Stimmen gibt, die sagen, es hätte auch schlimmer kommen können.
14.06.2010 - 22:52
Ben Kaden
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In ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht (Volltext beim BMJ) formulierte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute Abend in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften vor geladenen Gästen die Rahmenbedingungen des geplanten dritten Reformgesetzes zum Urheberrecht (Dritter Korb).
29.04.2010 - 15:22
Thomas Hartmann
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute sein Urteil zur Google Bildersuche verkündet: Die Vorschaubilder (sogenannte Thumbnails) verstoßen demnach nicht gegen deutsches Urheberrecht. Über den vorliegenden Einzelfall hinaus hat sich der BGH generell dazu geäußert, unter welchen Umständen Suchmaschinenbetreiber deutsches Urheberrecht verletzen. Suchmaschinenbetreiber dürfen demnach Bilder als Thumbnails grundsätzlich ohne weiteres anzeigen.
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